Ahnen- und Familienforschung im Kanton Freiburg
Für Nachforschungen, die die Zeit nach 1876 betreffen, muss ein schriftliches Gesuch an das Amt für Zivilstandswesen und EinbürgerungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gerichtet werden. Sie erhalten eine Bewilligung, die 2 Jahre gültig bleibt, für die eine Gebühr von CHF 75.— erhoben wird.
Für Nachforschungen, die die Zeit vor 1876 betreffen, finden Sie Informationen über die Einsicht in die Archive und die Ahnenforschung über Freiburger Familien auf der Internet-Site des Staatsarchivs des Kantons Freiburg StAFExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Sie können auch die Seite für Ahnenkunde und Heraldik des Kantons Freiburg abfragen oder die Seite des Institut Fribourgeois d'Héraldique et de GénéalogieExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Weitere nützliche Informationen:
Wie betreibe ich FamilienforschungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Tipps für die FamilienforschungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
FamilienwappenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Schweizerische Gesellschaft für FamilienforschungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.