Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter http://www.fr.ch/abstimmungen und des Bundes unter www.ch.ch
Urne Öffnungszeiten
Sonntag von 9.30 - 12.00 Uhr
Urnenstandort
Gemeindehaus
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindeverwaltung im Voraus verlangt werden oder spätestens während den Öffnungszeiten des Wahl- und Abstimmungslokals von 09.30 bis 12.00 Uhr im Gemeindehaus.
Brieflich abstimmen
- Sie füllen den Stimmzettel aus, legen diesen in das entsprechende kleine Stimmcouvert (bitte nicht zukleben; Sie erleichtern uns die Arbeit beim Auszählen).
- Den Stimmrechtsausweis unterschreiben.
- Das kleine Stimmcouvert mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis (Unterschrift muss im Fenster ersichtlich sein) in den grossen Antwortumschlag legen und diesen zukleben.
- Sie können Ihren Stimmrechtsumschlag mit den Stimmcouverts auch per Post zustellen (bitte frühzeitig absenden, frankieren und unterschreiben).
- Ebenfalls können Sie Ihren Stimmrechtsumschlag bis spätestens am Wahlsonntag vor Öffnung des Wahllokals in den Briefkasten der jeweiligen Gemeindeverwaltung werfen. Der Briefkasten wird bis zur Öffnung des Wahllokals um 09:30 Uhr regelmässig geleert.
- Bitte nicht vergessen: Beim vorzeitigen Abstimmen auf dem Korrespondenzweg müssen Sie den Stimmrechtsauweis persönlich unterschreiben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes Kuvert als der offizielle Stimmrechtsumschlag (Stimmausweis) benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- der Stimmrechtsumschlag mit Kennzeichen versehen ist.