Kaminfeger / Feuerungskontrolle

Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft die Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Der Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung.

Die Feuerungskontrolle für unsere Gemeinde wird durchgführt von

Ferraglia Christophe
Oberlandstrasse 15
1734 Tentlingen
Telefon: 079 730 66 29
E-Mail: ch.ferraglia@bluewin.ch

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