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Gemeinde Rechthalten
Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter http://www.fr.ch/abstimmungen und des Bundes unter www.ch.ch
 
Urnenöffnungszeiten

Sonntag von 9.30 - 12.00 Uhr

 
Urnenstandort

Gemeindehaus

 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindeverwaltung im Voraus verlangt werden oder spätestens während den Öffnungszeiten des Wahl- und Abstimmungslokals von 09.30 bis 12.00 Uhr im Gemeindehaus.
 
Brieflich abstimmen

Sie können nun Ihre Stimme zu jeder Tages- oder Nachtzeit abgeben. Sei es per Post, durch Einwerfen in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, durch Abgeben auf der Gemeindeverwaltung oder am Wahlsonntag im Stimmlokal.


  • Sie füllen den Stimmzettel aus, legen diesen in das entsprechende kleine Stimmcouvert (bitte nicht zukleben; Sie erleichtern uns die Arbeit beim Auszählen).
  • Den Stimmrechtsausweis unterschreiben.
  • Das kleine Stimmcouvert mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis (Unterschrift muss im Fenster ersichtlich sein) in den grossen Antwortumschlag legen und diesen zukleben.
  • Sie können Ihren Stimmrechtsumschlag mit den Stimmcouverts auch per Post zustellen (bitte frühzeitig absenden, frankieren und unterschreiben).
  • Ebenfalls können Sie Ihren Stimmrechtsumschlag bis spätestens am Wahlsonntag 1 Stunde vor Öffnung des Wahllokals in den Briefkasten der jeweiligen Gemeindeverwaltung werfen. Der Briefkasten wird eine Stunde vor Öffnung des Wahllokals am Sonntag letztmals geleert.
  • Bitte nicht vergessen: Beim vorzeitigen Abstimmen auf dem Korrespondenzweg müssen Sie den Stimmrechtsauweis persönlich unterschreiben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes Kuvert als der offizielle Stimmrechtsumschlag (Stimmausweis) benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • der Stimmrechtsumschlag mit Kennzeichen versehen ist.
 
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