Am 8. Februar dieses Jahres verabschiedete der Grosse Rat die Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG), welche die gesetzliche Grundlage für die Einführung der neuen Webanwendung FRIAC (FRIbourg Autorisation de Construire) zur elektronischen Verwaltung von Baugesuchen schafft.
Die neue Anwendung erlaubt eine vollständige Computerisierung des Verfahrens; von der Ausarbeitung des Dossiers bis zur Erteilung der Bezugsbewilligung. Dadurch können die Dossiers effektiver und effizienter behandelt werden. Sie ist Bestandteil der Strategie, welche die Entwicklung von E-Government als Dienstleistungsinstrument zum Ziel hat.
Die Baueingabe mittels FRIAC erfolgt ab dem 3. Juni 2019 für die Baugesuche (Vorgesuch, ordentliches Verfahren, vereinfachtes Verfahren) elektronisch und ist in allen Freiburger Gemeinden obligatorisch. Hierfür müssen die betroffenen Personen vorgängig ein persönliches Benutzerkonto für die Anwendung einrichten (https//friac.fr.ch).
Es besteht die Möglichkeit Hilfe zu bekommen. Der Kanton stellt in der Rubrik "Hilfe" beispielsweise Tutorial-Videos, einen FAQ-Bereich sowie das Benutzerhandbuch zur Verfügung. Bei Problemen kann die Supportorganisation des Kantons beansprucht werden, deren Kontaktdaten auf www.fr.ch/friac zu finden sind.
In einer ersten Phase werden neben dem elektronischen Dossier auch eine bestimmte Anzahl Kopien auf Papier verlangt.
Baubewilligungen und allfällige weitere Entscheide, die als Verfügung im Sinne der Artikel 4 und 66 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) zu betrachten sind, werden vorläufig noch in der in den Artikeln 34, 35 und 68 VRG vorgesehenen Art eröffnet (in Papierform, per Post oder Publikation). Die Verfügungen werden auf elektronischem Weg eröffnet werden, sobald die kantonalen gesetzlichen Vorschriften und die technische Infrastruktur diese Verfahrensart erlauben.


Weiterführende Informationen http://friac.fr.ch

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