Veranlagung
Im Kanton Freiburg gilt ab 1.1.2001 die Gegenwartsbesteuerung. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen jährlich eine Steuererklärung auszufüllen haben. Diese wird durch den Steuerpflichtigen direkt an die Kantonale Steuerverwaltung geschickt, welche die Veranlagung vornimmt. Diese Veranlagung bildet die Grundlage für die Erhebung der Steuern.
Steuern und Ansätze
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Gemeinde |
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Kirche katholisch |
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Kirche reformiert |
Einkommenssteuern natürliche Personen |
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90.0% |
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12.0% |
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11.5% |
Vermögenssteuern natürliche Personen |
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90.0% |
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20.0% |
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20.0% |
Gewinnsteuer juristische Personen |
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90.0% |
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Kanton (10.0%) |
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Kanton (10.0%) |
Kapitalsteuer juristische Personen |
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90.0% |
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Kanton (10.0%) |
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Kanton (10.0%) |
Der Ansatz der Gemeindesteuer wurde per 1.1.2015 von 85.0% auf 90.0% angehoben. Auf derselben Steuerrechnung wird auch die Liegenschaftssteuer mit einem Satz von 2.5 0/00; des Steuerwertes sowie die Feuerwehrpflichtersatzabgabe erhoben. Letztere errechnet sich auf der Basis des Kantonssteuerbetrages.
Wie erfolgt das Inkasso der Steuern?
Die Steuern werden mittels Anzahlungen und einer Schlussrechnung erhoben. Die Anzahlungen werden auf der Basis der letztbekannten, definitiven Veranlagung errechnet, wobei eine Rate einem Neuntel des Gesamtbetrages entspricht. Die Schlussrechnung wird erstellt, sobald die Kantonale Steuerverwaltung das Steuerkapitel veranlagt hat. Die Termine lauten wie folgt:
1. Rate |
30. Mai |
2. Rate |
30. Juni |
3. Rate |
30. Juli |
4. Rate |
30. August |
5. Rate |
30. September |
6. Rate |
30.Oktober |
7. Rate |
30. November |
8. Rate |
30. Dezember |
9. Rate |
30. Januar |
Schlussrechnung |
im Verlauf des Jahres |
Es besteht auch die Möglichkeit, den Gesamtbetrag zum Voraus - d.h. per 30. Mai - zu bezahlen. Wenn Sie diese Variante wählen, profitieren Sie von einem Skonto, der jährlich durch den Gemeinderat festgelegt wird.
Die Gegenwartsbesteuerung macht es relativ schwierig, die Anzahlungen genau zu errechnen. Am besten im Bilde über die Einkünfte ist der Steuerpflichtige selber. Um genauere Anzahlungen in Rechnung stellen zu können, sind wir auf die Mithilfe der Steuerpflichtigen angewiesen. Wir bitten deshalb um Bekanntgabe, wenn grössere Veränderungen der finanziellen Situation eintreten (Aufnahme, Abnahme der Erwerbstätigkeit, usw.).
Allgemeines
Die Kantonale Steuerverwaltung |
und die |
Gemeindekasse |
Rue Joseph-Piller 13 |
|
Im Dorf 21 |
1700 Freiburg |
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1718 Rechthalten |
Tel. 026 305 11 11 |
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Tel. 026 418 22 37 |