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Veranlagung

Im Kanton Freiburg gilt ab 1.1.2001 die Gegenwartsbesteuerung. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen jährlich eine Steuererklärung auszufüllen haben. Diese wird durch den Steuerpflichtigen direkt an die Kantonale Steuerverwaltung geschickt, welche die Veranlagung vornimmt. Diese Veranlagung bildet die Grundlage für die Erhebung der Steuern.

Steuern und Ansätze
  Gemeinde Kirche katholisch Kirche reformiert
Einkommenssteuern natürliche Personen 85.0% 12.0% 10.5%
Vermögenssteuern natürliche Personen 85.0% 20.0% 20.0%
Gewinnsteuer juristische Personen 85.0% Kanton (10.0%) Kanton (10.0%)
Kapitalsteuer juristische Personen 85.0% Kanton (10.0%) Kanton (10.0%)

Auf derselben Steuerrechnung wird auch die Liegenschaftssteuer mit einem Satz von 2.5 0/00; des Steuerwertes sowie die Feuerwehrpflichtersatzabgabe erhoben. Letztere errechnet sich auf der Basis des Kantonssteuerbetrages.

Wie erfolgt das Inkasso der Steuern?

Die Steuern werden mittels Anzahlungen und einer Schlussrechnung erhoben. Die Anzahlungen werden auf der Basis der letztbekannten, definitiven Veranlagung errechnet, wobei eine Rate einem Neuntel des Gesamtbetrages entspricht. Die Schlussrechnung wird erstellt, sobald die Kantonale Steuerverwaltung das Steuerkapitel veranlagt hat. Die Termine lauten wie folgt:
1. Rate30. Mai
2. Rate30. Juni
3. Rate30. Juli
4. Rate30. August
5. Rate30. September
6. Rate30.Oktober
7. Rate30. November
8. Rate30. Dezember
9. Rate30. Januar
Schlussrechnungim Verlauf des Jahres

Es besteht auch die Möglichkeit, den Gesamtbetrag zum Voraus - d.h. per 30. Mai - zu bezahlen. Wenn Sie diese Variante wählen, profitieren Sie von einem Skonto, der jährlich durch den Gemeinderat festgelegt wird.

Die Gegenwartsbesteuerung macht es relativ schwierig, die Anzahlungen genau zu errechnen. Am besten im Bilde über die Einkünfte ist der Steuerpflichtige selber. Um genauere Anzahlungen in Rechnung stellen zu können, sind wir auf die Mithilfe der Steuerpflichtigen angewiesen. Wir bitten deshalb um Bekanntgabe, wenn grössere Veränderungen der finanziellen Situation eintreten (Aufnahme, Abnahme der Erwerbstätigkeit, usw.).

Allgemeines
Die Kantonale Steuerverwaltungund dieGemeindekasse
Rue Joseph-Piller 13 im Dorf 21
1700 Freiburg 1718 Rechthalten
Tel. 026 305 11 11 Tel. 026 418 22 37

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