29. Juni 2020, 19.30 Uhr

Ort

Mehrzweckhalle
Im Dorf 17
1718 Rechthalten

Kontakt

Bielmann Thomas
thomas.bielmann@rechthalten.ch

Informationen

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind gemäss Artikel 9 Gemeindegesetz alle Aktivbürger/-innen stimmberechtigt, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Dazu gehören auch die in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten ausländischen Personen, welche über fünf Jahre im Kanton wohnhaft sind und über den Ausweis C verfügen.

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Dokumente

Name
GV_Rechnung_2020_06_29_Einladung.pdf Download 0 GV_Rechnung_2020_06_29_Einladung.pdf
Protokoll_GV_09.12.2019.pdf Download 1 Protokoll_GV_09.12.2019.pdf
Protokoll_GV_29.06.2020_Provisorische_Fassung.pdf Download 2 Protokoll_GV_29.06.2020_Provisorische_Fassung.pdf