21. Juni 2021, 19.30 Uhr

Ort

Mehrzweckhalle
Im Dorf 17
1718 Rechthalten

Kontakt

Bielmann Thomas
thomas.bielmann@rechthalten.ch

Informationen

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind gemäss Artikel 9 Gemeindegesetz alle Aktivbürger/-innen stimmberechtigt, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Dazu gehören auch die in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten ausländischen Personen, welche über fünf Jahre im Kanton wohnhaft sind und über den Ausweis C verfügen.

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2021-06-21_GV_Protokoll_Provisorische_Fassung.pdf Download 2 2021-06-21_GV_Protokoll_Provisorische_Fassung.pdf
2021-03-22_GV_Protokoll.pdf Download 3 2021-03-22_GV_Protokoll.pdf