9. Dez. 2019, 19.30 Uhr

Ort

Restaurant "Zum Brennenden Herz"
Im Dorf 24
1718 Rechthalten

Kontakt

Bielmann Thomas
thomas.bielmann@rechthalten.ch

Informationen

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind gemäss Artikel 9 Gemeindegesetz alle Aktivbürger/-innen stimmberechtigt, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Dazu gehören auch die in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten ausländischen Personen, welche über fünf Jahre im Kanton wohnhaft sind und über den Ausweis C verfügen.

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Dokumente

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0A_GV_Budget_2020_Einladung.pdf Download 0 0A_GV_Budget_2020_Einladung.pdf
Protokoll_GV_08.04.2019.pdf Download 1 Protokoll_GV_08.04.2019.pdf