Gemeindeversammlung
Ort
Restaurant zum brennenden HerzenIm Dorf 24
1718 Rechthalten
Informationen
- Beschreibung
- Die Traktandenliste wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
- Voraussetzungen
- An der Gemeindeversammlung sind gemäss Artikel 9 Gemeindegesetz alle Aktivbürger/-innen stimmberechtigt, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Dazu gehören auch die in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten ausländischen Personen, welche über fünf Jahre im Kanton wohnhaft sind und über den Ausweis C verfügen.
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Dokumente
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Protokoll_vom_21.03.2011.pdf | Download | 0 | Protokoll_vom_21.03.2011.pdf |
Einladung_GV_24.06.2011.pdf | Download | 1 | Einladung_GV_24.06.2011.pdf |