Gemeindeversammlung
Ort
Restaurant zum brennenden HerzIm Dorf 24
1718 Rechthalten
Informationen
- Beschreibung
- Die Traktandenliste und die jeweiligen Erläuterungen dazu entnehmen Sie bitte dem Dokument "Botschaft zur Gemeindeversammlung".
Darin befindet sich ebenfalls die Jahresrechnung 2009 mit den jeweiligen Kommentaren. - Voraussetzungen
- An der Gemeindeversammlung sind gemäss Artikel 9 Gemeindegesetz alle Aktivbürger/-innen stimmberechtigt, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Dazu gehören auch die in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten ausländischen Personen, welche über fünf Jahre im Kanton wohnhaft sind und über den Ausweis C verfügen.
Download
Dokumente
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Protokoll_vom_14.12.2009.pdf | Download | 0 | Protokoll_vom_14.12.2009.pdf |
Botschaft_zur_Gemeindeversammlung_19_04_2010.pdf | Download | 1 | Botschaft_zur_Gemeindeversammlung_19_04_2010.pdf |