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Urnenstandort Gemeindehaus
Urnen Öffnungszeiten Sonntag von 9.30 - 12.00 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter http://admin.fr.ch/cha/de/pub/abstimmungen_und_wahlen.cfm und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeindeverwaltung im voraus verlangt werden oder spätestens während den Öffnungszeiten des Wahl- und Abstimmungslokals von 09.30 bis 12.00 Uhr im Gemeindehaus.
Brieflich abstimmen Sie können nun Ihre Stimme zu jeder Tages- oder Nachtzeit abgeben. Sei es per Post, durch Einwerfen in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, durch Abgeben auf der Gemeindeverwaltung oder am Wahlwochenende im Stimmlokal.


  • Sie füllen den Stimmzettel aus, legen diesen in das entsprechende kleine Stimmcouvert (bitte nicht zukleben; Sie erleichtern uns die Arbeit beim Auszählen).
  • Das kleine Stimmcouvert mit dem Stimmzettel in den grossen Antwortumschlag (Stimmrechtsausweis) legen und diesen zukleben.
  • Auf der Vorderseite des Antwortumschlages müssen Sie eigenhändig unterschreiben, Ihre Postadresse kreuzweise durchstreichen (Achtung: Name, Adresse und Nummer müssen trotzdem noch lesbar bleiben).
  • Sie können Ihren Stimmrechtsumschlag mit den Stimmcouverts auch per Post zustellen (bitte frühzeitig absenden, frankieren und unterschreiben).
  • Ebenfalls können Sie Ihren Stimmrechtsumschlag bis spätestens am Wahlsonntag 1 Stunde vor Öffnung des Wahllokals in den Briefkasten der jeweiligen Gemeindeverwaltung werfen. Der Briefkasten wird eine Stunde vor Öffnung des Wahllokals am Sonntag letztmals geleert.
  • Bitte nicht vergessen: Beim vorzeitigen Abstimmen auf dem Korrespondenzweg müssen Sie den Stimmrechtsauweis persönlich unterschreiben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes Kuvert als der offizielle Stimmrechtsumschlag (Stimmausweis) benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • der Stimmrechtsumschlag mit Kennzeichen versehen ist.


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